Zwei Männer sitzen im Gras, im Hintergrund ist ein Rollstuhl zu sehen.

Verbandsklage um ausreichende persönliche Assistenz an Schulen

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler*innen mit Behinderungen offenstehen.
Hinter der Klage steht neben dem Klagsverband der Verein BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, der Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich, Selbstbestimmt Leben Innsbruck und ein weiterer Mitgliedsverein des Klagsverbands. Möglich wurde die Verbandsklage durch die finanzielle Unterstützung mehrerer Mitgliedsvereine und solidarischer Einzelpersonen.

Beitrag vom 15. Mai 2024  |  Kategorie: Selbstbestimmt leben Österreich; Persönliche Assistenz für Schüler*innen

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Wir leben selbstbestimmt!

Persönliche Assistenz

Selbst entscheiden was wichtig ist, und es tun. Menschen mit Behinderung haben ein Recht über ihr Leben selbst zu bestimmen und es nach ihren Vorstellungen und Wünschen zu gestalten. Persönliche Assistenz ist die ideale Unterstützungform dafür.

Menschen mit Behinderung wollen nicht mehr als Objekte angesehen und behandelt werden, an welchen eine “Hilfeleistung erbracht wird“. Als Assistenznehmer:innen nehmen sie ihr Recht auf Selbstbestimmung in Anspruch und entscheiden selbst wann, wo und wofür sie Assistenz benötigen und wer diese ausführen soll.

Wer bekommt und wie bekommt man Persönliche Assistenz

Selbstbestimmt Leben bietet bedarfsgerechte Assistenz an. Als erstes wird abgeklärt, ob das Modell Persönliche Assistenz der gewünschten Unterstützungsform entspricht. Trifft dies zu, wird in einem zweiten Schritt der individuelle Bedarf an Persönlicher Assistenz besprochen.

Unsere Koordinator:innen unterstützen Assistenznehmer:innen bei der Antragsstellung, bei der Suche und Auswahl der Assistent:innen. Sie begleiten Kund:innen und Mitarbeiter:innen beim Finden ihrer Rollen und stehen im Bedarfsfall beratend zur Verfügung.

Unser Dienstleistungsangebot an Persönlicher Assistenz umfasst 3 Bereiche

Persönliche Assistenz (PA) für den Alltag Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) Persönliche Assistenz für Schüler:innen (PAB)

Zusätzlich bieten wir eine Assistenz in Kooperation mit der "Arbeitsassistenz Tirol" (arbas).

Persönliche Assistenz im Rahmen von Mittendrin

Geschütze Marke

Wir haben den Ausdruck „Persönliche Assistenz SL®“ als Wortmarke schützen lassen, denn das Modell der Persön­lichen Assistenz wurde von Menschen mit Behinderung entwickelt, um organisatorische Zwänge von Behindertenein­richt­ungen (z. B. Heimen) und fremd­bestimmte Fachlich­keit nicht länger hinnehmen zu müssen.

Was macht man eigentlich als Persönliche/r Assistent:in

Maria erzählt in diesem Video von ihren Erfahrungen als Persönliche Assistentin.

„Hallo ich bin Maria und arbeite seit 2003 als Persönliche Assistentin … Selbstbestimmung spielt im Berufsalltag von Maria Brugger eine tragende Rolle. Die Osttirolerin begleitet Menschen mit Behinderung als Persönliche Assistentin und unterstützt, wo immer es nötig ist.“

Persönliche/r Assistent:in – ein Job der Sinn macht.

Selbstbestimmt Leben gehört zu den größten Dienstleistungsanbietern von Persönlicher Assistenz in Österreich. Wir sind Arbeitgeber von rund 600 Mitarbeiter:innen in ganz Tirol.

Rollerfahrer und Rollstuhlfahrer haben Spaß beim Dahinrollen.

Anstellung und Rahmenbedingungen

Gehalt und Arbeitszeiten

  1. Voll- oder Teilzeit
  2. Viele unserer Mitarbeiter:innen studieren, sind alleinerziehend oder Quereinsteiger:innen. Wir kommen Ihrem Wunsch, in welchem Zeitrahmen Sie bei uns arbeiten möchten, soweit dies möglich ist, gerne nach.
  3. Gehalt für 37 Wochenstunden mindestens 2.431,10 € unter Berücksichtigung der Vordienstzeiten

Sonderleistungen

  1. Mitarbeiter:innen erhalten ein Jobticket bzw. eine Fahrtenpauschale.

Ausbildung und Qualifikationen

  1. Es ist keine spezielle Qualifikation bzw. Ausbildung erforderlich.
  2. Sie erhalten unsere Grundausbildung bei uns.
  3. Wir bieten Fortbildungen, Workshops und Reflexionsrunden zu diversen Themen.  

Supervision

  1. Teambesprechungen mit Assistenznehmer:innen
  2. Im Bedarfsfall kann Supervision in Anspruch genommen werden.  

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gleich jetzt.

Persönliche Assistenz (PA) für den Alltag

Zielgruppe

Alle Personen mit Behinderung ab 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben und zur Deckung des alltäglichen Unterstützungsbedarfs Persönliche Assistenz benötigen.

Die Persönliche Assistenz (PA) wird von der Tiroler Landesregierung finanziert.

Logo Land Tirol

Persönliche Assistenz am Arbeits­platz (PAA)

Wer kann PAA in Anspruch nehmen?

Alle Personen im erwerbsfähigen Alter mit einem festgestellten Grad der Behinderung von zumindest 50 %, die …

  • in einem sozialversicherten Dienstverhältnis stehen,
  • einer selbständigen und gewinnorientierten Tätigkeit nachgehen,
  • mit Hilfe der PAA ein Arbeitsverhältnis anstreben
  • oder ein Studium bzw. eine Berufsausbildung absolvieren

PAA beinhaltet unter anderem:

  • Unterstützung und Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle, bzw. Ausbildungsort
  • Unterstützung und Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (Besuch von Veranstaltungen, Dienstreisen, …)
  • Unterstützung und Begleitung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit
  • Manuelle Unterstützungstätigkeiten bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen

Die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) wird finanziert vom:

Logo Sozialministeriumservice

Persönliche Assistenz für Schüler:innen in Bildungs­einrichtungen des Bundes (PAB)

Wer kann PAB in Anspruch nehmen?

  • Schüler:innen mit Behinderung, die im Rahmen ihres Schulbesuchs Persönliche Assistenz benötigen.

Für welche Schulen gibt es Anspruch auf PAB?

  • Pädagogische Hochschulen
  • Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS)
  • Berufsbildende mittlere oder höhere Schulen (BMHS)
    Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, bei denen der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist
  • Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, bei denen der Bund in den Organen des Schulerhalters vertreten ist

PAB beinhaltet:

  • Unterstützung während des Unterrichts nach individuellem Bedarf z.B. Aufbereitung von Unterlagen, Kopiertätigkeit, Verfassen von Mitschriften, Handreichungen
  • Arbeitsvor- und Nachbereitung
  • Begleitung auf dem Schulweg
  • Sonstige Assistenzleistungen nach individuellem Bedarf

Die Persönliche Assistenz für Schüler:innen wird finanziert vom:  

Logo Bundesministerium für Bildung

Persönliche Assistenz im Rahmen von „mittendrin“

Wer kann dieses Angebot in Anspruch nehmen?

Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, die bei der Arbeit begleitende Unterstützung benötigen.

Das Unterstützungsangebot „mittendrin“ wird in Kooperation mit arbas angeboten.

Logo für arbas - Arbeitsassistenz Tirol

Qualität ist uns wichtig

Professionelle Schulung und Fortbildung der Assistenznehmer:innen und Assistent:innen sind Teil unserer Qualitätsstandards.
Zusätzlich zu verschiedenen Schulungsmodulen werden Workshops zu diversen Themen angeboten:

Termine für Assistenznehmer:innen Termine für Persönliche Assistent:innen