Barriere­frei­heits­erklärung

Selbstbestimmt Leben ist bemüht, die eigene Webseite im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.selbstbestimmt-leben.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von hofergrafik° vorgenommenen Bewertung erstellt.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 23. Mai 2025 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Für Feedback über etwaige Mängel oder Informationen über Inhalte welche von der Richtlinie ausgenommen sind, können Sie sich gerne bei folgender Adresse melden:

Kontaktdaten

Selbstbestimmt Leben gGmbH
Anton-Eder-Str. 15
6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 578989
Fax: +43 512 578989 15
office@selbstbestimmt-leben.at

Durchsetzungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren