Presse-Aussendung: Barrierefreiheit darf nicht behindert werden

Selbstbestimmt Leben Innsbruck kritisiert Senkung der Baukosten auf Kosten von Barrierefreiheit

Auf bauliche Barrierefreiheit ist irgendwann im Leben jeder Mensch im Alltag angewiesen: Wer schon einmal mit Gipsbein, mit sperrigem Transportgut, mit Kind im Kinderwagen, mit Rollator oder mit Rollstuhl unterwegs war, weiß, wie wichtig eine barrierefreie Umwelt ist. Nicht umsonst ist Barrierefreiheit in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen als zentrales Gestaltungsprinzip und als Menschenrecht verankert.

Österreich hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Barrierefreiheit progressiv umzusetzen. Forderungen der Bauwirtschaft nachzugeben und bereits bestehende Standards aufzuweichen, stellt eine klare Verletzung der UN-Konvention und eine Diskriminierung behinderter Menschen dar.

Die Bauinnung fordert eine Reduktion von Personenaufzügen im sozialen Wohnbau als Sparmaßnahme.

Dagegen argumentiert Volker Schönwiese vom Vorstand von Selbstbestimmt Leben Innsbruck: "Wird Barrierefreiheit bei Neubauten von Beginn an berücksichtigt, sind die zusätzlichen Kosten minimal."

Für ältere Menschen stellen nicht barrierefreie Wohnungen häufig einen Grund dafür dar, dass sie in ein Alters- oder Pflegeheim übersiedeln müssen. Entsprechendes gilt auch für behinderte Menschen. "Im Vergleich zu den Kosten für einen Heimplatz ist barrierefreier Wohnbau gut finanzierbar und sozial wesentlich nachhaltiger," erläutert Schönwiese, und stellt fest: "Für uns ist die Haltung der Bauinnung nicht nachvollziehbar, wir wehren uns vehement gegen die verlangten Verschlechterungen in der Tiroler Bauordnung."

Barrierefreiheit ist in Tirol bei Weitem noch nicht selbstverständlich. Deshalb erhebt Selbstbestimmt Leben Innsbruck gegenüber der Tiroler Politik aktuell zwei Forderungen:

  • Bei den Verfahren zur Baugenehmigung sollen verpflichtend Sachverständige für barrierefreies Bauen zugezogen werden;
  • gleichzeitig sollten die bisher zweckentfremdet verwendeten Wohnbauförderungsgelder – nach Pressemeldungen knapp 300 Mio. Euro seit 2008 – auch für die Herstellung von Barrierefreiheit bei bestehenden Gebäuden verwendet werden.

Aufgrund seiner übergreifenden und langfristigen Bedeutung kann das Thema Barrierefreiheit nicht einzelnen ArchitektInnen, BauherrInnen, überforderten BürgermeisterInnen oder Interessensvertretern der Bauwirtschaft überlassen werden.

Text: Volker Schönwiese

von SLI

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