Newsletter zur 3. Covid-19 Maßnahmenverordnung

Liebe Assistent:innen, liebe Kund:innen und Mitarbeiter:innen,

wie bereits angekündigt, erläutern wir in diesem Newsletter die seit 01.11.2021 geltende 3. Covid-19 Maßnahmenverordnung. Die Maßnahmenverordnung besteht aus einem 5-Stufenplan. Aktuell befinden wir uns noch in der Stufe 1, allerdingst gilt ab Montag den 8. November Stufe 2 und es wird befürchtet, dass aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen Stufe 3 zeitgleich aktiv wird.

Woran orientiert sich der 5-Stufenplan und welche Folgen ergeben sich daraus?

Der Stufenplan orientiert sich an der bundesweiten Intensivbettenauslastung. Je mehr Betten belegt sind, umso weitreichendere Konsequenzen ergeben sich daraus. Bitte beachtet die genaue Auflistung in der Beilage.
 
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Was bedeutet das für den Arbeitsort?

Für die Arbeit und die Assistenz gilt aktuell die 3-G-Regelung und weiterhin verpflichtend für Assistent:innen die FFP2 Maskenpflicht. Ab Montag den 8. November und dem Eintritt von Stufe 2, verlieren Selbsttests/Wohnzimmertests bzw. Antigentests ihre Gültigkeit! Das bedeutet: Dienste antreten dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Personen mit einem negativen PCR-Test.

Der Arbeitgeber, also Selbstbestimmt Leben, hat die Pflicht die Testnachweise zu überprüfen, ansonsten drohen Verwaltungsstrafen. Die Überprüfung wird durch Stichproben- und Schwerpunktkontrollen erfolgen. Bei Nichtbeachtung der Nachweispflicht drohen dienstrechtliche Konsequenzen.

Sollte Stufe 3 bundesweit aktiv werden, gelten die Nachweise von neutralisierenden Antikörpern nicht mehr (2,5-G-Regel) – nur noch PCR Tests, oder der Status „Geimpft“ (ab dem 22ten Tag nach Erstimpfung) bzw. „Genesen“ (maximal 180 Tage nach Infektion).
 
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Unser oberstes Ziel ist nach wie vor, für alle den höchstmöglichen Schutz zu gewährleisten und Persönliche Assistenz ohne Einschränkungen anzubieten. Daher nochmals unser dringender Appell: lasst euch impfen, die Impfung schützt!

von Matthias Aull

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