Covid 19 – Update

Liebe Assistent*Innen & Kund*Innen,

Mit 15.9.2021 ist die COVID-19-Maßnahmenverordnung geändert worden (BGBl. 394/2021 bzw. Website des Sozialministeriums).
 

Die für unseren Betrieb geltenden Regelungen werden daher wie folgt angepasst:

Nichtgeimpfte Assistent*Innen müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist zum Dienstantritt vorweisen können, Antigentests gelten nur noch für jeweils 24 Stunden. Geimpfte (Gültigkeit 360 Tage ab der Zweitimpfung bzw. der Einmalimpfung mit dem Janssen-Wirkstoff) bzw. genesene AssistentInnen (Gültigkeit 180 Tage) benötigen keine Testung vor Dienstantritt.

Nach wie vor einzuhalten sind die Hygienemaßnahmen und es gilt nach wie vor FFP-2-Maskenpflicht während der Assistenztätigkeit für alle. Masken können weiterhin in sämtlichen SL-Büros, nach telefonischer Voranmeldung, abgeholt werden.

Da die Bundesregierung die Maßnahmen nun an die Auslastung der Intensivstationen gekoppelt hat, können in den nächsten Wochen weitere Verschärfungen eintreten.

von Matthias Aull

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