Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Frauen und Männer mit Behinderung haben es oftmals schwerer, an Bildungsangeboten sowie am Erwerbsleben teilzunehmen, auch wenn sie die persönliche und fachliche Eignung haben.

Im Rahmen von Persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz erhalten die AssistenznehmerInnen die personale Unterstützung, die sie zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder zur Absolvierung einer Ausbildung benötigen.

PAA ermöglicht den AssistenznehmerInnen, ihr Berufsleben bzw. ihre Ausbildung selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu organisieren.

Zielgruppe von PAA

PAA kann von Frauen und Männern mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter in Anspruch genommen werden, die in der Pflegestufe 3 oder höher eingestuft sind oder ein festgestellter Grad der Behinderung von zumindest 50 v.H. vorliegt.

Die Menschen mit Behinderung müssen die fachliche und persönliche Eignung für den ausgeübten bzw. angestrebten Beruf aufweisen. Weiters müssen sie

  • in einem Dienstverhältnis stehen und mit PAA ihre Arbeitsleistung steigern bzw. einen drohenden Arbeitsplatzverlust vermeiden können oder
  • selbständig und gewinnorientiert tätig sein oder
  • mit Hilfe der PAA ein Dienstverhältnis erlangen können oder
  • mit Hilfe der PAA ein Studium oder eine Berufsausbildung absolvieren können

PAA bietet folgende Leistungen an

PAA bietet individuelle Unterstützung an, dies umfasst nach Bedarf insbesondere folgende aufgaben:

  • Unterstützung und Begleitung am Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle bzw. Ausbildungsort
  • Unterstützung und Begleitung bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes (Besuch von Veranstaltungen, Dienstreisen,..)
  • Unterstützung und Beleitung zur Erlangung oder Erfüllung von Aufträgen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit
  • Unterstützungstätigkeiten manueller Art bei der Dienstverrichtung oder während der Ausbildungszeit
  • Sonstige behinderungsbedingt erforderliche Assistenzleistungen (Hilfe bei der Körperhygiene, beim Mittagessen, beim
    An-/Ausziehen der Jacke,..)

Die PAA kann auf folgendem Wege in Anspruch genommen werden

Nach ausführlicher Beratung von SLI, wird beim Sozialministeriumservice ein formloser Antrag gestellt.

Nach Gewährung des Ansuchens wird eine schriftliche Vereinbarung mit der/dem KundIn abgeschlossen und Assistenz vermittelt.

Das Projekt PAA wird vom Sozialministeriumservice finanziert.